Die Klimakrise beschäftigt uns und es gilt nachhaltige Ansätze unter anderem in der Energieversorgung zu verfolgen. Der Kanton Zürich beispielsweise will
Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2040 erreichen.
(Quelle: Kanton Zürich). Dabei spielt die
Sonnenenergie eine entscheidende Rolle. Gemäss der neusten «Statistik Sonnenenergie» des Bundesamts für Energie liegt die Schweiz an neunter Stelle weltweit bei der pro Kopf installierten PV-Leistung (PV: Abk. für Photovoltaik). Gemäss Schätzungen könnten im Jahr 2023 rund 8% des Schweizer Strombedarfs mit Solarenergie gedeckt werden. Die
meisten Anlagen werden auf Einfamilienhäusern installiert.
(Quellen: Hochparterre |
Bundesamt für Energie BFE). Dies ist aus der Perspektive der Förderung von erneuerbaren Energien und dem Netto-Null-Ziel erfreulich, doch ist dies auch mit dem Denkmalschutz vereinbar?
Falls der Wunsch besteht eine Solaranlage auf einem Gebäude zu installieren, welches im kommunalen Inventar der schützenswerten Objekte verzeichnet ist, eignet sich ein Kurzgutachten, um diese aus denkmalpflegerischer Sicht zu betrachten. In den meisten Fällen ist kein Gutachten zur Abklärung der Schutzwürdigkeit nötig, sondern es ist sinnvoll die Solaranlage hinsichtlich verschiedener Kriterien in einem PV-Kurzgutachten zu beurteilen. Dabei werden alle bestehenden Inventare (z.B. ISOS, Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz oder Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung) beachtet und miteinbezogen. Zusammen mit dem Eigenwert des Gebäudes und der Lage, dem Ortsbild sowie der Einsehbarkeit der Dachflächen wird im Kurzgutachten eine Empfehlung formuliert, ob und in welcher Form die Anlage bewilligt werden kann. Nebst der grundlegenden Behandlung der Frage, ob eine Solaranlage zur Ausführung kommen kann oder nicht, werden auch gestalterische Empfehlungen formuliert.